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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Die Seniorenbetreuung U. Bösl mit Sitz in D-83080 Oberaudorf, Neubürger Straße 13, Inhaber Ursula Bösl, im Weiteren Seniorenbetreuung U. Bösl genannt, vermittelt Dienstleister in Privathaushalte.

2. Vertragserfüllung

Die Leistung der Seniorenbetreuung U. Bösl gilt als erbracht, wenn die Vermittlung stattgefunden und der Dienstleister die Arbeit aufgenommen hat.

3. Provisionsanspruch

Seniorenbetreuung U. Bösl erhält vom Auftraggeber für die Vermittlung einer Betreuungskraft eine Provision in der im Vermittlungsvertrag aufgeführten Höhe.

4. Fälligkeit der Provision

Die genannte Provision wird erst fällig, wenn der Dienstleister die Arbeit aufgenommen hat.

5. Geltungsbereich

Außerhalb einer gesonderten schriftlichen und beiderseits unterzeichneten Vereinbarung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle vorgenommener Änderungen im Wortlaut oder Streichungen durch eine der Vertragsparteien ist diese Änderung immer ungültig.

6. Kündigung

Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen beidseits mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsletzten möglich. Sie bedarf der Schriftform.

7. Haftung

Da Seniorenbetreuung U. Bösl sich bei den Angaben über die Dienstleister auf die Informationen dieser stützen muss, haftet sie nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Dienstleistungsmängel, fehlerhaften Informationen oder Nichtzustande-kommen eines Dienstleistungsverhältnisses ergeben.

Schadensersatzansprüche gegen Seniorenbetreuung U. Bösl sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzpflicht auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für Seniorenbetreuung U. Bösl zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

8. Datenspeicherung

Seniorenbetreuung U. Bösl ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträgern zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgängen zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines entstehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im notwendigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, ihm zur Kenntnis gelangte Daten von Betreuungspersonal ausnahmslos nicht an Dritte weiterzugeben.

9. Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Vertragsparteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz von Seniorenbetreuung U. Bösl.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Oberaudorf, 24. Januar 2020